AGB — ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA GÖTTE SOUND
I. ALLGEMEINES
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit der Firma GÖTTE SOUND, Iltispfad 13 in 04249 Leipzig und dem Kunden geschlossenen Verträge. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer, Kaufmann, ein Verein oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(3) Abweichende AGB des Kunden akzeptiert die Firma GÖTTE SOUND nicht. Dies gilt auch, wenn die Firma GÖTTE SOUND der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde Verbraucher ist und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma GÖTTE SOUND. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.
II. MIETE
3 Mietvertragsschluss
Angebote der Firma GÖTTE SOUND sind freibleibend. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde auf ein Angebot der Firma GÖTTE SOUND hin den Auftrag erteilt und die Firma GÖTTE SOUND diesen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch die Übergabe der Mietgegenstände ersetzt werden.
4 Mietzeit
Mietzeit ist der Zeitraum zwischen Auslieferung der Mietgegenstände vom Lager und Eintreffen der Gegenstände am Lager der Firma GÖTTE SOUND (Mietzeit). Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, die Firma GÖTTE SOUND oder ein Dritter den Transport durchführt.
5 Miete
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste der Firma GÖTTE SOUND als vereinbart.
(2) Ist in Verträgen bezüglich zusätzlichen Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
6 Transport
(1) Transportleistung schuldet die Firma GÖTTE SOUND nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. In diesem Falle ist die Firma GÖTTE SOUND berechtigt, sich der Leistung Dritter für den Transport zu bedienen. Die Be- und Entladung etwaiger Transportgüter wird von der Firma GÖTTE SOUND oder dem zu beauftragenden Dritten nicht geschuldet und obliegt alleinig dem Kunden.
(2) Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Mietgegenständen übernimmt der Kunde ab Empfang der Mietgegenstände. Übergabe ist für den Fall, dass die Firma GÖTTE SOUND den Transport selbst oder durch Dritte durchführt, mit Anlieferung und Ausladen der Mietgegenstände am Ort des Kunden erfolgt oder durch Übernahme der Mietgegenstände durch den Kunden oder für ihn tätige Dritte am Lager der Firma GÖTTE SOUND vor Verladung.
7 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzüge und Skonti vom Kunden zu leisten.
(2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Kunde grundsätzlich unverzüglich nach Rechnungszugang an die Firma GÖTTE SOUND zu zahlen.
(3) Leistet der Kunde eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist die Firma GÖTTE SOUND berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Fernerhin ist die Firma GÖTTE SOUND in diesem Falle berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände bis zur Leistung der Verzugszahlung zu verweigern. Kommt der Kunde nach Übergabe der Mietgegenstände in Verzug, ist die Firma GÖTTE SOUND berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der mit der Mahnung gesetzten Frist, die Mietgegenstände wieder zurückzuholen.
(4) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur aufgrund bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit sich der Kunde auf ein Zurückbehaltungsrecht aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis beruft.
8 Stornierung eines Auftrags
(1) Tritt der Kunde gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann die Firma GÖTTE SOUND ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswerts (AW) geltend machen:
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.
(3) Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist das Zugangsdatum der Erklärung bei der Firma GÖTTE SOUND. Für die vereinbarte Schriftform gilt § 17 dieser AGB.
(4) Der Tag des Miet- und Dienstleistungsbeginns zählt bei der jeweiligen Fristberechnung nicht mit.
9 Prüfung bei Überlassung der Mietsache, Mängel
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit der Firma GÖTTE SOUND unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Feststellung erfolgen. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform.
(2) Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder zur Instandhaltung – einschließlich Reparatur – verpflichtet ist. Die Firma GÖTTE SOUND kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Ist die Nachbesserung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und führt der angezeigte Mangel nur zu einer geringfügigen Beeinträchtigung der Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeit der gemieteten technischen Geräte insgesamt, ist die Firma GÖTTE SOUND berechtigt, an Stelle der Nachbesserung einen angemessenen, an der Höhe des gesamten Preises ausgerichteten Minderungsbetrag zu bestimmen und vom Angebotspreis in Abzug zu bringen bzw. an den Kunden rückzuzahlen. Alternativ hierzu ist die Firma GÖTTE SOUND berechtigt, die Nachbesserung von der Erstattung der Transport‑, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig zu machen.
(3) Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches steht dem Kunden nur zu, wenn Nachbesserungsversuche der Firma GÖTTE SOUND erfolglos geblieben sind, oder die Firma GÖTTE SOUND die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß vorstehenden Abs. 2 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, ist der Kunde nicht berechtigt, wegen dieses Mangels seine Zahlungen zu mindern, den Vertrag zu kündigen oder Schadenersatz zu fordern, auch wenn im Übrigen die Voraussetzungen für solche Ansprüche nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet wären. Hat der Kunde einen eventuellen Mangel der Firma GÖTTE SOUND fristgemäß angezeigt, ist ein Schadenersatzanspruch wegen dieses Mangels auch in dem Falle ausgeschlossen, wenn die Nachbesserungsmöglichkeit aus Gründen des Zeitablaufes unmöglich war (zeitnaher Veranstaltungstermin) oder zu Recht von der Firma GÖTTE SOUND aufgrund unverhältnismäßigen Aufwandes abgelehnt worden war. Sofern ein Mitverschulden des Kunden für das Auftreten des Mangels mitursächlich war, sind Rechte des Kunden auf Kündigung des Vertrages, Rücktritt oder Schadenersatzanspruch nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.
(4) Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die Firma GÖTTE SOUND erfolgt, hat der Mieter der Firma GÖTTE SOUND zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Die Firma GÖTTE SOUND haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
10 Schadensersatzpflicht der Firma GÖTTE SOUND
(1) Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Firma GÖTTE SOUND, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Darüber hinaus ist die Firma GÖTTE SOUND zum Ersatz verpflichtet, wenn ein Schaden durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht seitens der Firma GÖTTE SOUND, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurde (so genannte Kardinalspflichten). Lediglich für vorhersehbare Schäden haftet die Firma GÖTTE SOUND auch, sofern sie durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines ihrer Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurden. Ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten der Firma GÖTTE SOUND wiederum mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer, etc.) bezüglich Ansprüchen zu vereinbaren, die diese ggf. aus unerlaubter Handlung gegen die Firma GÖTTE SOUND erheben könnten. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma GÖTTE SOUND von solchen Schadenersatzansprüchen freizustellen, sofern ein Dritter die Firma GÖTTE SOUND in Haftung nimmt und der Kunde seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sein sollte.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden aus vorliegendem Vertrag oder aus dem Recht der unerlaubten Handlung bzw. Gefährdungshaftung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, sind der Höhe nach in jedem Falle auf das Dreifache des Gesamtbetrages begrenzt, den der Kunde aus dem Vertrag an die Firma GÖTTE SOUND zu zahlen hat.
11 Pflichten und Haftung des Kunden
(1) Die von der Firma GÖTTE SOUND vermieteten Gegenstände und Anlagenteile sind technisch aufwendig. Um Schäden zu vermeiden, dürfen die gemieteten technischen Geräte seitens des Kunden nur durch sachkundiges, technisch geschultes Personal bedient werden.
(2) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal der Firma GÖTTE SOUND angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Mietgegenständen sorgfältig und pfleglich umzugehen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich von ihm schuldhaft verursachte Fehler und Mängel an den Mietgegenständen auf seine Kosten fachgerecht zu beheben. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, die Firma GÖTTE SOUND über aufgetretene Fehler und Mängel an den Mietgegenständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder ‑schwankungen hat der Kunde einzustehen.
(5) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an oder den Verlust von Mietgegenständen im Zeitraum ab Übernahme bis Rückgabe der Mietgegenstände. Bei Beschädigung ist Ersatz in Höhe der gebotenen Reparaturkosten zu leisten, sofern eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Andernfalls - dies gilt auch für den Verlust einer Mietsache - ist Ersatz in Höhe des aktuellen Anschaffungspreises zu leisten.
(6) Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, für die Überwachung der Mietgegenstände und deren Sicherung am Standplatz Sorge zu tragen. Von dieser Verpflichtung ist der Kunde lediglich für die Zeitdauer befreit, wenn und solange vertragsgemäß Personal von der Firma GÖTTE SOUND vor Ort, am Standplatz der Mietgegenstände anwesend ist. Der Kunde hat ggf. für die Überwachung der Mietgegenstände in Open-Air-Bereichen, leicht zugänglichen Räumlichkeiten, insbesondere Veranstaltungszelten etc. durch beauftragtes, professionelles Wachpersonal Sorge zu tragen.
12 Versicherung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, allgemein Risiken bezüglich der Mietgegenstände (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
(2) Vereinbaren die Firma GÖTTE SOUND und der Kunde, dass die Firma GÖTTE SOUND die Versicherung übernimmt, hat der Kunde der Firma GÖTTE SOUND die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt die Firma GÖTTE SOUND die Versicherung nicht, hat der Kunde der Firma GÖTTE SOUND den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.
13 Rechte Dritter
Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Beeinträchtigungen durch Dritte freizuhalten. Er hat darauf zu achten, dass das Eigentum der Firma GÖTTE SOUND an den Mietgegenständen nicht durch Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige rechtliche Eingriffe Dritter beeinträchtigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma GÖTTE SOUND unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich über solche Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die der Firma GÖTTE SOUND durch die Abwehr der vorstehend bezeichneten Eingriffe Dritter entstehen, es sei denn, die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen Dritter richtet sich gegen die Firma GÖTTE SOUND.
14 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
(2) Von Seiten der Firma GÖTTE SOUND liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
1. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;
2. der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
3. der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlender Miete mit der Zahlung der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe der für zwei Termine zu entrichtenden Miete in Verzug gerät. Fernerhin, sofern der Kunde mit einmaliger Mietzahlung in Verzug ist und trotz Mahnung und Fristsetzung weiterhin beharrlich Zahlung verweigert. Als wichtiger Grund für eine Kündigung des Kunden gilt insbesondere, wenn die Firma GÖTTE SOUND wesentliche Vereinbarungen im Vertrag bezüglich Fristen und/oder der technischen Ausstattung der Mietgegenstände aus Gründen nicht erfüllt, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen und der Kunde diesbezüglich vergeblich unter Fristsetzung angemahnt hat.
15 Rückgabe
(1) Sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Kunde die Mietgegenstände am Lager von der Firma GÖTTE SOUND übernimmt, hat der Kunde die Mietgegenstände vollständig, geordnet und in sauberem Zustand am Lager der Firma GÖTTE SOUND mit Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.
(2) Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager der Firma GÖTTE SOUND abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Die Firma GÖTTE SOUND behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
(3) Zeichnet sich für den Kunden ab, dass die vereinbarte Mietzeit überschritten wird, so hat er die Firma GÖTTE SOUND hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Unabhängig davon und darüber hinaus ist die Firma GÖTTE SOUND berechtigt, Ersatz des Schadens vom Kunden zu beanspruchen, der ihr durch die nicht rechtzeitige Rückgabe von Mietgegenständen entsteht. Dieser weitergehende Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass die Firma GÖTTE SOUND den Kunden unverzüglich nach Ablauf der Rückgabefrist ausdrücklich zur Rückgabe auffordert und auf die weitergehenden Schadenersatzansprüche hinweist.
16 Untervermietung, Weitergabe
(1) Der Kunde ist berechtigt, die Mietgegenstände aus seinem Verantwortungsbereich an Dritte weiterzugeben, insbesondere zum Zwecke der Untervermietung.
(2) Sollte der Kunde die Mietgegenstände zum Zwecke der Untervermietung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung aus seinem Verantwortungsbereich an Dritte weitergeben, haftet er gegenüber der Firma GÖTTE SOUND für Verschlechterungen und Schäden an den Mietgegenständen durch Dritte wie für eigenes Verschulden. Im Übrigen hat der Kunde darauf zu achten, dass die Regelungen des § 10 dieser AGB während der Gebrauchsüberlassung auch durch die Dritten eingehalten werden.
17 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokumentes, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.
III. KAUF
18 Kaufvertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Website stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die auf der Website abgebildeten Produkte zu kaufen.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse oder per Telefon an unsere Telefonnummer gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei [2] Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des E-Mail-Eingangs bei der Firma GÖTTE SOUND oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch die Firma GÖTTE SOUND, gebunden.
(3) Die Firma GÖTTE SOUND wird den Zugang der vom Kunden per E-Mail oder telefonisch abgegebenen Bestellung unverzüglich schriftlich, in Textform, bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma GÖTTE SOUND Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annimmt.
(5) Wir nehmen Bestellungen aus dem Ausland nur schriftlich entgegen (per Post oder per E‑Mail).
(6) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht die Firma GÖTTE SOUND von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Firma GÖTTE SOUND wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
19 Widerrufsrecht
(1) Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor wir Sie entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma GÖTTE SOUND, Iltispfad 13, 04249 Leipzig, Telefon 0341/4224220, info@goettesound.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E‑Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
20 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorauszahlung
(1) Die Firma GÖTTE SOUND ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(2) Die Lieferfrist beträgt circa fünf [5] Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 – mit Vertragsschluss.
(3) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich die Firma GÖTTE SOUND vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls die Firma GÖTTE SOUND von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird die Firma GÖTTE SOUND den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
21 Preise und Versandkosten
(1) Sämtliche Preisangaben auf der Website von Firma GÖTTE SOUND verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der gegebenenfalls anfallenden Versandkosten.
(2) Wenn die Firma GÖTTE SOUND die Bestellung des Kunden gemäß § 18 Abs. 1 durch Teillieferungen erfüllt, entsteht dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnet die Firma GÖTTE SOUND für jede Teillieferung Versandkosten.
22 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind spätestens binnen zwei [2] Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.
(2) Der Kunde kann den Kaufpreis und die Versandkosten auf ein auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen oder der Firma GÖTTE SOUND eine Einzugsermächtigung erteilen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung wird die Firma GÖTTE SOUND die Belastung des Kundenkontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Die Firma GÖTTE SOUND behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung oder einer Maximalbestellmenge abhängig zu machen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(4) Als Käufer darf der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihm ein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
23 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma GÖTTE SOUND.
24 Gewährleistung
(1) Die Firma GÖTTE SOUND haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Für gebrauchte Artikel besteht eine Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche von einem Jahr. Auch diese beginnt mit der Ablieferung der Ware.
25 Haftung
(1) Die Firma GÖTTE SOUND haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet die Firma GÖTTE SOUND – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
26 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ausdrücklich auch der Verzicht auf dieses Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nur bei Bestätigung in Textform wirksam. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis dieser AGB.
(2) Sofern ein Teil des Vertrages, einschließlich der vorliegenden AGB, aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder unwirksam werden sollte, soll hiervon unberührt der restliche Teil des Vertrages bzw. der AGB wirksam vereinbart bleiben. Der unwirksame Teil, die unwirksame Regelung soll in diesem Falle durch eine solche ersetzt werden, die dem, was die Parteien gewollt haben, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.